EU-Staat, in Island, Liechtenstein, Nor- wegen, der Schweiz oder in einem der Abkommensstaaten Bosnien-Herzego- wina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei oder Tunesien. Oder Sie studieren in einem der genannten Länder und haben Ihren Lebensmittel- punkt weiterhin in Deutschland. Studieren Sie in einem Land, das weder ein EU- noch ein Abkommens- staat ist und bleiben zugleich an einer deutschen Hochschule eingeschrieben, fallen weiterhin Beiträge zur studenti- schen Krankenversicherung an. Zusatzschutz in Europa Sie wollen während Ihres Auslandsauf- enthalts bei allen Eventualitäten auf der sicheren Seite sein? Eine zusätz- liche private Auslandskrankenver- sicherung übernimmt im Krankheitsfall ungeplante Kosten. Das können lan- desübliche Zuzahlungen zu einzelnen Leistungen oder die Behandlung in einer privaten medizinischen Einrich- tung sein. Auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktrans- port nach Deutschland übernimmt in der Regel eine private Krankenzusatz- versicherung. Für alle Länder die gleiche Auslandskrankenversiche- rung? Mit vielen Ländern hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Für alle anderen Länder müssen Sie eine private Krankenversicherung abschlie- ßen. Wenn Sie dort krankheitsbedingt einen Arzt konsultieren müssen, können wir als AOK nicht die Kosten über- nehmen. Das gilt z. B. auch für beliebte Studienziele wie die USA, Kanada oder Australien. Unser AOK Studenten-Ser- vice gibt Ihnen gern eine Empfehlung für das jeweilige Gastland. Gut informiert! Alle wichtigen Informationen rund um Ihren Krankenver- sicherungsschutz im Ausland bekommen Sie auf aok.de/studierende 14 – 15